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Die kontinuierliche Blutzuckermessung wird Kassenleistung

Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt online vom 16.6.2016:

Die kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) wird für Diabetiker, die einer intensivierten Insulinbehandlung bedürfen, eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Den Beschluss zur Aufnahme in die vertrags­ärztliche Versorgung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16-6-2016 in Berlin gefasst.

Mit der rtCGM können die Blutglukoseselbstmessungen verringert und die Stoffwechsel­lage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzucke­rungen in Kauf genommen werden muss. Dies gilt insbesondere dann, wenn die festge­legten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nutzung der rtCGM nicht erreicht werden können.

„Mit Hilfe der kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung kann die Blutzuckerein­stellung bei Diabetikern, die auf eine intensivierte Insulintherapie angewiesen sind, deutlich verbessert werden“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Selbst häufige Blutgluko­se­selbstmessungen mittels Teststreifen reichten manchmal nicht aus, gefährliche Unter- oder Überzuckerungen zu vermeiden. Eine gute individuelle Blutzuckereinstellung sei bei Diabetes aber immens wichtig, da nur so schwere Begleit- und Folgeerkrankungen vermieden oder verzögert werden könnten.

Bei der rtCGM wird mittels eines fadenförmigen Sensors kontinuierlich der Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes – beispielsweise am Bauch – gemessen und an ein kleines, tragbares Empfangsgerät gesendet. Auf dem Display des Empfangsgerätes kann ein Diabetiker jederzeit den aktuellen Glukosewert sowie den diesbezüglichen Trend ablesen und entsprechend rechtzeitig durch Nahrungsaufnahme oder Insulingabe einer Stoffwechselentgleisung entgegensteuern.

 

Die Anwendung der rtCGM in der vertragsärztlichen Versorgung hat der G-BA mit qualitätssichernden Vorgaben verbunden: Festgelegt wurde, dass die Versorgung von Endo­krinologen und Diabetologen erfolgen darf. Darü­ber hinaus dürfen Fachärzte für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin Patienten dann behan­deln, wenn sie über eine Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen. Drittens dürfen Fachärzte für Kinder- und Jugend­medizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“ die Behandlung durchführen. Festgeschrieben wurden zudem Details zu Dokumentation, Therapiezielen, Behandlungsablauf und Patientenschulungen.

Die einsetzba­ren Messgeräte müssen als rtCGM zugelassen sein und über eine Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Glukosegrenzwerten verfügen. Werden beim Einsatz des Gerätes personenbezogene Daten verwendet, muss sichergestellt sein, dass darauf kein Zugriff durch Dritte, insbesondere durch Hersteller, möglich ist.

Zufrieden mit dem Beschluss äußerten sich Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und der Deutsche Diabetiker Bund (DDB). „Das ist ein wichtiger Meilenstein in der Therapie des Diabetes mellitus und ein Segen für die Patienten“, sagte Baptist Gallwitz, Präsident der DDG. „Die Entscheidung erleichtert insulinpflichtigen Patienten die Teilhabe an Bildung und Arbeit und bringt ihnen ein großes Stück Lebensqualität, was vor allem für betroffene Kinder erfreulich ist“, betonte Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE. Corinna Hahn, stellvertretende DDB-Bundesvorsitzende, sprach von einem „Meilenstein in der Versorgung von Diabetikern in Deutschland“.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit  zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. © may/EB/aerzteblatt.de

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Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

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