05191 97961-0

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden -
mit aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.

Vollständige Kostenübernahme Freestyle libre jetzt durch DAK und TKK

Bei der DAK und der Techniker Krankenkasse geht die Versorgung mit dem Freestyle libre ganz unkompliziert.

Hierzu ist eine Anmeldung bei der Firma Abbot auf der Website unter www.freestylelibre.de notwendig. Sie bestellen Ihren Bedarf über den Webshop des Freestyle libre unter dem Button Rezepteinreichung. Hier folgen Sie den Anweisungen und senden die erstellten Unterlagen gemeinsam mit dem vom Arzt ausgestellten Kassenrezept über das Starterpaket bzw den Quartalsbedarf  Sensoren an die angegebene Adresse der Firma Abbott. Diese sendet Ihnen dann die bestellten Dinge zu und rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Da die Libre Sensoren, anders als die Testreifen nicht als Medikament, sondern als Hilfsmittel gelistet sind, wird hier die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € im Monat fällig. Sie erhalten daher von Abbott eine Rechnung über die gesetzliche Zuzahlung ( 10 € pro Monat, d.h. 30 € im Quartal ).

Die Versorgung mit dem Freestyle libre erfolgt ausschließlich über das Internet. Das Rezept kann nicht in der Apotheke eingereicht werden

 

Wie ist es nun bei den anderen Krankenkassen ?

Das Verhalten der anderen gesetzlichen Krankenversicherungen ist sehr unterschiedlich und geht meist immer über eine Einzelfallentscheidung .

Die Barmer EK beteiligt sich bei Ihren Patienten mit einer intensivierten Insulintherapie in unterschiedlichem Umfang (meist die beim entsprechendem Pat innerhalb des letzten Jahres angefallenen Teststreifenkosten) an den Sensorkosten . Auch hier geht der bestellweg über ein Kassenrezept , das über den Webshop eingereicht und an Abbott geschickt wird ( s.o.). Die Patienten erhalten dann von Abbott eine Rechnung über den von der Barmer vorher mitgeteilten auf ihn entfallenden Anteil der Kosten ( meist 40-60%)

Bei allen anderen Krankenkassen bleibt jeweils nur der Versuch über die Einzelfallentscheidung durch die Krankenkasse. Über diesen Wege genehmigen einige Krankenkassen die Versorgung mit dem Freestyle Libre auf Rezept. Der Ablauf diesbzgl wäre wie folgt:

Bei komplexer Insulintherapie mit notwendigen 4-6 x tgl BZ Kontrollen und schwankenden BZ Werten könnte eine Grund für die teurere Versorgung mit dem freestyle libre bestehen. Eine Mehrfachspritzentherapie ist die Grundvoraussetzung bei allen Krankenkassen.

Lassen Sie sich nach Rücksprache mit uns oder Ihrem betreuenden Diabetologen bei bestehender Indikation ein Rezept und eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. Melden Sie sich dann im Webshop des Freestyle Libre an und betätigen den Button „Rezepteinreichung“. Folgen sie den weiteren Schritten und senden am Ende die Unterlagen mit Rezept an die angegebene Adresse. Die Firma Abbott klärt dann mit Ihrer Krankenkasse die mögliche Kostenübernahme für eine Versorgung mit dem Freestyle Libre.
Die Versorgung mit dem Freestyle Libre ist ausschließlich über das Internet auf diesem Wege möglich . Eine Rezepteinreichung in der Apotheke ist nicht möglich.

 

Im Moment ist die Situation zur Klärung der Kostenübernahme für alle Seiten sehr unübersichtlich und ständig wechselnd. Wir hoffen, daß in den nächsten Monaten ein offizieller regulärer Versorgungsweg für die unkomplizierte Versorgung mittels Rezept eingerichtet wird. Die Bemühungen zur Listung als offiziell von der Kasse zugelassenes Hilfsmittel laufen aktuell.


Bei Fragen bzgl einer möglichen Kostenübernahme wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, da im Moment jede Krankenkasse eine eigene Haltung einnimmt.

Auch bei privaten Krankenkassen und insbesondere bei den Beihilfestellen sollte man sich vorher erkundigen, da auch hier die Bereitschaft zur Kostenübernahme sehr unterschiedlich ist

 

 

Das Freestyle Libre System zur dauerhaften unblutigen Messung des Blutzuckers

Dauerhafte Messung des Blutzuckers ohne ständig Stechen zu müssen , jederzeit verfügbare und verläßliche Blutzuckerwerte , das ist genau das, was den Alltag mit einer aufwendigeren Insulintherapie leichter und sicherer macht .
Und genau das leistet das Freestyle libre System. Hier wird vom Patienten mit einer Setzhilfe für 14 Tage ein Sensor in das Unterhautfettgewebe des Oberarms gelegt. Dieser misst alle 5 Minuten den Blutzucker und speichert Ihn. Wenn man das Lesegerät in die Nähe des Sensors bringt zeigt es nicht nur den aktuellen Blutzucker, sondern auch den Trend (Blutzucker steigend/ stark steigend / fallend /stark fallend ) und den lückenlosen Blutzuckerverlauf der letzten 8 Stunden an. Diese Trendanzeige ermöglicht eine genauere Therapieanpassung gegenüber einer herkömmlichen BZ Messung, die ja nur den IST BZ angibt. Man kann ohne stechen zu müssen, jederzeit und so oft wie man will, direkt den aktuellen BZ sehen. Anders als bei den bisher verfügbaren sehr viel teureren Geräten zur kontinuierlichen Glukosemessung (Dexcom G4 / Medtronic paradigm link system) sind die mit dem Freestyle Gerät ermittelten Werte so genau, daß darauf das Insulin dosiert werden kann und blutige BZ Kontrollen entfallen . ( Weitere Infos zum freestyle libre hier)

Es ist somit das perfekte Gerät für alle Patienten mit einem Typ 1 und Typ 2 Diabetes und einer komplexen intensivierten Insulintherapie oder einer Insulinpumpentherapie. Es kann die 4-6 xtgl BZ Kontrollen ersetzen.

Und mehr noch: Aktuelle auf dem Amerikanischen Diabeteskongreß vorgestellte Studien , daß mit dem System die Unterzuckerungsraten reduziert und der Stoffwechsel stabilisiert und verbessert werden konnte.

 

 

zurück zur Übersicht

Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier