05191 97961-0

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden -
mit aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.

Behandlung in der Diabetes Schwerpunktpraxis nur noch für im DMP eingeschriebene Patienten

Änderung der Behandlungsbedingungen für diabetologische Schwerpunktpraxen in Niedersachsen

Patienteninformation

 

Liebe Patientinnen und Patienten ,

zum 1.7.2020 haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen einen neuen Diabetesversorgungsvertrag geschloßen, Er sichert zum einen die Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus in Niedersachsen langfristig, bringt aber auch weitgreifende Änderungen mit sich. Der entscheidende, sie betreffende Punkt ist :

Wir dürfen nur noch diabetologische Leistungen wie Schulung / Beratung / Fußambulanz erbringen, wenn Sie - der Patient - im sog. Chronikerprogramm bei Ihrer Krankenkasse  (DMP Programm) eingeschrieben sind und regelmäßige DMP Kontrollen erfolgen.

Was bedeutet das konkret?

Unsere Patienten mit Typ 1 Diabetes sind ja in der Regel bei uns schon im DMP eingeschrieben. Bisher noch nicht eingeschriebene Patienten werden von mit Einwilligung des Patienten im jetzt laufendem Quartal eingeschrieben. Ohne DMP Einschreibung ist eine Weiterbehandlung in der Schwerpunktpraxis nicht möglich.

Unsere Patienten mit Typ 2 Diabetes nehmen in der Regel bei Ihrem Hausarzt an den DMP Kontrollen teil. Wir benötigen regelmäßig einen Nachweis, daß Sie noch im DMP sind. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten

  1. Sie bringen von ihrem Hausarzt eine Überweisung mit auf der er vermerkt daß sie am DMP Typ 2 teilnehmen
  2. Sie bringen bitte immer den Ihnen vom Hausarzt ausgehändigten DMP Folgedokumentationsbogen mit, damit wir Ihn als DMP Nachweis einscannen können

Sollten Sie bei Ihrer Vorstellung bei uns noch nicht im DMP eingeschrieben sein, bzw es ist unklar ob sie eingeschrieben sind oder nicht, dann würden wir sie in unserer Praxis unmittelbar in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 einschreiben um die Behandlung in unserer Praxis zu ermöglichen. Gerne können sie dann später ggf in Absprache mit dem Hausarzt die weiteren DMP Kontrollen dort  machen.

Für Patientinnen mit Gestationsdiabetes ändert sich vorerst nichts. Hier werden wir für Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse die individuelle Kostenvereinbarung beantragen.

 

Wir bitten um Ihre Unterstützung!

Ihr Diabetesteam

zurück zur Übersicht

Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier