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Coronaimpfungen in unserer Praxis

Bei uns können Sie sich gegen Covid-19 impfen lassen. Wir führen sowohl Erstimpfungen als auch Auffrischungsimpfungen ("Booster") durch. Wir impfen mit den beiden mRNA Impfstoffen BionTech und Moderna. Beide sind hervorragend für die Grundimmunisierung und für Booster-Impfungen geeignet.

Wir können im Vorfeld nicht verbindlich planen, welcher der zwei mRNA Impfstoffe (Moderna / BionTech) an ihrem Impftermin zur Verfügung steht. Daher können wir KEINE Impf-Termine vereinbaren, wenn Sie nicht für beide Impfstoffe offen sind. Eine Ausnahme besteht für die Impfung von Menschen unter 30 Jahren und Schwangere. Für diese Personengruppen empfiehlt das RKI die Impfung mit BionTech.

 

Aufgrund unserer begrenzten Kapazitäten haben unsere bestehenden Patienten Priorität bei der Terminvergabe. Externe Patienten impfen wir, wenn wir kurzfristig Impfstoff und Kapazitäten frei haben.

 

Booster / Auffrischungsimpfung

Wir bieten die Booster-Impfung entsprechend der aktuellen STIKO Empfehlungen für alle vollständig geimpften Patienten ( 18 Jahre oder älter) ab 3 Monate nach der Grundimmunisierung an. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden, dann ist die Auffrischung schon nach 4 Wochen möglich.

 

 

Vorbereitung / Arztgespräch

Für die Boosterimpfung nutzen wir einen verkürzten Aufnahme- und Informationsbogen. Diesen finden Sie zum Download  hier

Den vollständigen Aufklärungsbogen des RKI zur Impfung mit Moderna/BionTech mit vielen Informationen zur Impfung finden Sie hier.  Alternativ können Sie ihn auch in der Praxis erhalten. Bitte lesen Sie ihn sorgfältig durch.

Vor der vom Arzt durchgeführten Impfung haben Sie Gelegenheit mit uns offene Fragen zu erörtern.

 

Ablauf Impftermin

Bitte kommen Sie pünktlich aber nicht zu früh, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Bitte bringen Sie unbedingt Ihren Impfpass und gerne auch die unterschriebene Einwilligungserklärung mit. Nach der Impfung bleiben Sie bitte für 15 Minuten in der Praxis. Begleitpersonen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier