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Insulin Tresiba der Firma Novo Nordisk ist ab 15.1.2016 nicht mehr verfügbar

Aus der offziellen Mitteilung der Firma Novo Nordisk:

Vertriebseinstellung Tresiba®
Novo Nordisk wird den Vertrieb von Insulin degludec (Tresiba®) in Deutschland am 15. Januar 2016 einstellen.


Das Unternehmen hatte diesen Schritt bereits im Sommer dieses Jahres angekündigt, nachdem die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und Novo Nordisk über die Erstattung von Tresiba® vor der Schiedsstelle gescheitert waren. Der Marktrückzug wurde zunächst ausgesetzt, um eine sichere Umstellung der Patienten auf ein anderes Basalinsulin zu ermöglichen. Nach einer Verlängerung der Übergangsfrist auf insgesamt über sechs Monate zieht das Unternehmen jetzt die Konsequenzen aus dem AMNOG-Prozess für das Insulin.


Novo Nordisk prüft derzeit, ob und wann eine erneute Nutzenbewertung für Tresiba® sinnvoll sein könnte. Eine schnelle Rückkehr des Basalinsulins auf den deutschen Markt hält das Unternehmen aber derzeit für ausgeschlossen.
Tresiba® wird nicht wegen etwaiger Sicherheitsbedenken sondern ausschließlich aufgrund der Entscheidung im Rahmen der Preisverhandlungen vom Markt genommen. Wir bedauern diesen Schritt sehr und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und die Verunsicherung, die dadurch für Sie entstehen.


Patienten, die noch Tresiba® anwenden, sollten ihren Arzt kontaktieren und mit diesem die Umstellung auf ein anderes Basalinsulin besprechen

Die vollständige offizielle Novo Nordisk Mitteilung finden Sie hier

 

Unsere Hinweise an Patienten , die noch auf Tresiba eingestellt sind:

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Aufbrauchen Ihrer Tresiba Vorräte Kontakt mit Ihrem  Arzt oder Diabetesteam auf.
  • Aufgrund der langen Wirkdauer des Tresiba (3Tage) kommt es in der Umstellungsphase auf ein anderes Basalinsulin zu Wirküberlappungen. Ein einfacher Austausch ist damit nicht  möglich.
  • Stimmen Sie daher die Umstellung mit Ihrem Arzt oder Diabetesteam ab, um eine Hypoglycämieneigung zu vermeiden

 

Insulin Tresiba geht vom Markt

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier