05191 97961-0

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden -
mit aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.

Update zur zweiten Pandemiewelle: Geänderte Praxisabläufen zum Schutz vor Coronainfektionen

 

Patienteninformation

Beachten Sie bitte unbedingt Folgendes:

 

  • Wenn sie unter Erkältungssymptomen oder Grippesymptomen leiden und einen Termin bei uns haben, dann sagen sie diesen bitte telefonisch oder per E-Mail ab. Gerne bieten wir Ihnen alternativ die Umwandlung des bestehenden Termins in eine Videosprechstunde oder eine telefonische Beratung an.

  • Wenn sie Kontakt zu einem auf Corona positiv getesteten Patienten hatten und einen Termin bei uns haben, dann sagen sie diesen bitte telefonisch oder per E-Mail ab. Gerne bieten wir Ihnen alternativ die Umwandlung des bestehenden Termins in eine Videosprechstunde oder eine telefonische Beratung an

 

  • Wir haben Verständnis dafür, wenn Hochrisikopatienten aufgrund der aktuellen Situation unsere Praxis zum geplanten Termin nicht persönlich aufsuchen wollen oder können. Dennoch halten wir, ebenso wie die Medizinischen Fachgesellschaften, die Wahrnehmung dieser Termine bei chronisch kranken Menschen für wichtig, um Schaden von Ihnen abzuwenden. Sollten sie dennoch den Termin absagen wollen, dann werden wir diese Entscheidung akzeptieren. Sagen sie den Termin bitte möglichst langfristig telefonisch oder per E-Mail ab oder verschieben Sie ihn. Gerne bieten wir Ihnen auch eine Umwandlung des Termins in eine Videosprechstunde an. Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, wenn sie den Termin in eine Videosprechstunde umwandeln wollen.
  • Informationen zur Videosprechstunde finden sie hier

 

  • Wir bitten Sie, in der Praxis zum Fremd- und Eigenschutz einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Wenn vorhanden, bringen sie bitte einen Mund-/Nasenschutz mit. Gerne stellen wir Ihnen sonst einen Mundschutz zur Verfügung.

 

  • Betreten Sie bitte einzeln die Praxis und desinfizieren Sie sich bitte unmittelbar bei Eintritt mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel die Hände.

 

  • Auf den Händedruck zur Begrüßung wird verzichtet. Es sollte stets überall ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden.

 

  • Tätigkeiten, bei denen der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, werden unsererseits mit entsprechenden Schutzmaßnahmen durchgeführt.

 

  • Durch die Vorgaben zum Sicherheitsabstand sind die Kapazitäten unserer Wartebereiche begrenzt:
    • Kommen Sie bitte erst kurz vor Ihrem Termin in die Praxis und verlassen die Praxis unmittelbar nach Ihrem Termin.
    • Begleitpersonen (max. 1 Person)  sollten nur bei medizinischer Notwendigkeit mit in die Praxis kommen (Ausnahme: Kinder).
    • Schwangere Patientinnen sitzen in einem gesonderten Wartebereich ohne Kontakt zu den anderen Patienten.
    • Bei zu frühem Erscheinen werden Sie ebenso wie Begleitpersonen gebeten, auf dem Flur vor der Praxis zu warten. Gerne rufen wir die auf dem Flur wartende Begleitperson zum Arztgespräch hinzu.

 

  • Durch Optimierung der Abläufe und der Terminierung versuche wir Ihre Wartezeit und damit die Verweildauer im Wartebereich zu verkürzen.

 

  • Durch flexible Nutzung aller Wartebereiche kann stets auch in den Wartebereichen der Mindestabstand eingehalten werden.

 

  • Zu unserem Hygienekonzept gehört gemäß den aktuellen Vorgaben neben der regelmäßigen Oberflächendesinfektion auch das regelmäßige Durchführen von Stoßlüftungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn auch in der kalten Jahreszeit u. a. im Wartezimmer regelmäßig für eine begrenze Zeit die Fenster weit geöffnet werden. Es dient Ihrer Sicherheit.

 

  • Aufgrund der aktuell eskalierenden Infektionslage haben wir unsere bisher unter einem strengen Hygienekonzept durchgeführten Kleingruppenschulungen vorerst erneut pausiert. 

 

  • Die schlafmedizinischen Untersuchungen (Polygraphie) werden aktuell weiter durchgeführt.

 

  • Wir führen weiter keine H2-Atemtestungen auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten durch, da bei der Durchführung die aktuellen Hygienevorgaben nicht eingehalten werden können.

 

 

 

Ihr Praxisteam

zurück zur Übersicht

Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier