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Wir haben für 2017 nicht nur gute Vorsätze, sondern einige Veränderungen parat !

Ab dem 1.1. 2017 ist unsere Weiterbildungsassistentin Frau von Ahn nach Abschluss ihrer Weiterbildungszeit in vollem Umfang mit einem eigenen KV Sitz in unserer Praxis weiter tätig.

Unsere langjährige Diabetesberaterin der ersten Stunde Frau Bärbel Brockmann geht zum 1.1. 2017 in Rente. Sie wird ersetzt durch die Diabetesberaterin und Ökotrophologin Frau Susanne Siemann. Frau Siemann war langjährig im Ernährungsmedizinischen Team des aus dem Fernsehen bekannten „Ernährungsdoc“ Dr Mathias Riedel (Medicum Hamburg) tätig. Sie wird damit neben ihrer Tätigkeit in der Diabetesberatung unseren  im letzten Jahr stark gewachsenen Ernährungsmedizinischen Schwerpunkt mit Ihrer Expertise bereichern und gemeinsam mit Frau Jaeger-Hartmann weiter ausbauen.

So viel Veränderung braucht auch Platz. Wir werden daher unsere Praxis auch räumlich unter Einbeziehung der freigewordenen Nachbarpraxis  deutlich erweitern und im laufenden Betrieb umbauen. Für dadurch möglicherweise zwischenzeitlich auftretende Beeinträchtigungen bitten wir bereits jetzt um Verständnis. Wir hoffen, dass wir die für Mauerdurchbrüche notwendige Praxisschließung (voraussichtlich Ende Februar) auf wenige Tage beschränken können.

Neben Ausbau und Neugestaltung der Schulungs- und Beratungsräume gewinnen wir durch den Umbau mehr Platz für die Fußambulanz. Und es ist uns damit gelungen, die langjährige Lücke in der podologischen Versorgung in Soltau und Umgebung zu schließen! In eigenen Räumen innerhalb der neugestalteten Fußambulanz wird ab dem 1.4. 2017  die selbstständige Podologin Frau Heike Schultz Podologische Therapie für Patienten mit / ohne Diabetes mit /ohne Heilmittelverordnung anbieten. Eine Terminvergabe hierfür wird direkt bei Frau Schultz ab Anfang März möglich sein. Die Kontakttelefonnummer ist dann über unsere Website oder telefonisch über unsere Praxis erhältlich

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Auch nach dem 1. März 2023 gilt in Arztpraxen weiter FFP2 Maskenpflicht

Bitte beachten Sie bei einem Besuch in unserer Praxis, daß auch nach letzter Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiterhin für alle Besucher / Patienten von Arztpraxen zum Eigenschutz weiter eine Pflicht zum Tragen einer FFP 2 Maske besteht. Da diese Maskenpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist und uns bei Verstößen hohe Bußgelder drohen, werden wir diese Maskenpflicht im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bis zum 7.4.2023 ( Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes) konsequent umsetzen.

Ab dem 1.3.2023 entfällt die Maskenpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen. Uns können Sie dann also schon ins Gesicht sehen ! Wir müssen auf den Blick in Ihr Gesicht leider noch bis zum 7.4.2023 warten.

Den offiziellen Link hierzu finden Sie hier